Bava Metzia 140

Kapitel 140

א <big><strong>מתני׳</strong></big> אין מקבלין צאן ברזל מישראל מפני שהוא רבית אבל מקבלין צאן ברזל מן העכו"ם
1 <b>M</b><small>AN DARF NICHT EISERNES VIEH</small><small>VON</small> J<small>ISRAÉLITEN PACHTEN, WEIL DIES</small> W<small>UCHER</small><small>IST, WOHL ABER DARF MAN EISERNES</small> V<small>IEH VON</small> N<small>ICHTJUDEN PACHTEN.</small>
ב ולוין מהן ומלוין אותן ברבית וכן בגר תושב מלוה ישראל מעותיו של עכו"ם מדעת העכו"ם אבל לא מדעת ישראל:
2 M<small>AN DARF VON IHNEN AUF</small> W<small>UCHER</small><small>LEIHEN UND AN SIE VERLEIHEN; DASSELBE GILT AUCH VON EINEM</small> B<small>EISASSPROSELYTEN.</small> E<small>IN JISRAÉLIT DARF</small> G<small>ELD EINES</small> N<small>ICHTJUDEN MIT</small> W<small>ISSEN DES</small> N<small>ICHTJUDEN, NICHT ABER MIT</small> W<small>ISSEN EINES</small> J<small>ISRAÉLITEN VERLEIHEN</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> למימרא דברשותא דמקבל קיימא ורמינהו המקבל צאן ברזל מן הנכרים ולדות פטורין מן הבכורה
3 GEMARA. Demnach befindet essich im Besitze des Empfängers; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer eisernes Vieh von einem Nichtjuden gepachtet hat, ist von der Erstgeburtsabgabefrei!?
ד אמר אביי לא קשיא הא דמקבל עליה אונסא וזולא הא דלא קביל עליה אונסא וזולא
4 Abajje erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; eines gilt von dem Falle, wenn er [die Haftung] für Unglücksfälle und Preissinken übernommen hat, und eines gilt von dem Falle, wenn er [die Haftung] für Unglücksfälle und Preissinken nicht übernommen hat.
ה א"ל רבא אי דקביל עליה מרה אונסא וזולא צאן ברזל קרית ליה
5 Raba sprach zu ihm: Heißt es denn, wenn der Eigentümer [die Haftung] für Unglücksfälle und Preissinken übernommen hat, eisernes Vieh!?
ו ועוד אדתני סיפא אבל מקבלין צאן ברזל מן העכו"ם ליפלוג בדידיה במה דברי' אמורים דלא קביל עליה אונסא וזולא אבל קביל מרה אונסא וזולא שפיר דמי
6 Und weshalb lehrt er ferner im Schlußsatze, man dürfe eisernes Vieh von Nichtjuden pachten, sollte er doch bei jenemselber einen Unterschied machen: dies gilt nur von dem Falle, wenn [der Eigentümer die Haftung] für Unglücksfälle und Preissinken nicht übernommen hat, wenn er aber [die Haftung] für Unglücksfälle und Preissinken übernommen hat, so ist es erlaubt.
ז אלא אמר רבא אידי ואידי דלא קביל עליה מרה אונסא וזולא וגבי בכורות היינו טעם דולדות פטורין מן הבכורה כיון דאי לא יהיב זוזי אתי נכרי תפיס לה לבהמה ואי לא משכח לה לבהמה תפיס להו לולדות והוי ליה יד נכרי באמצע
7 Vielmehr, erklärte Raba, gelten beide von dem Falle, wenn der Eigentümer [die Haftung] für Unglücksfälle und Preissinken nicht übernommen hat, nur ist er aus dem Grunde von der Erstgeburtsabgabe frei, weil, wenn er die Pacht nicht zahlt, der Nichtjude ihm das Vieh wegnimmt, und wenn dieser das Vieh nicht vorfindet, er ihm die Jungen wegnimmt, somit hat der Nichtjude seine Hand in der Mitte,
ח וכל יד נכרי באמצע פטור מן הבכורה
8 und wenn ein Nichtjude seine Hand in der Mitte hat, ist man von der Erstgeburtsabgabe frei.
ט (משלי כח, ח) מרבה הונו בנשך ותרבית לחונן דלים יקבצנו מאי לחונן דלים אמר רב כגון שבור מלכא
9 <i>Wer sein Vermögen durch Wucher und Bereicherung mehrt, der sammelt es für den, der sich der Geringen erbarmt.</i> Was heißt: <i>der sich der Geringen erbarmt?</i> Rabh erwiderte: Zum Beispiel der König Sapor.
י אמר רב נחמן אמר לי הונא לא נצרכא אלא דאפילו רבית דעובד כוכבים איתיביה רבא לרב נחמן (דברים כג, כא) לנכרי תשיך מאי תשיך לאו תשוך לא תשיך
10 R. Naḥman sagte: Mir erklärte Hona, dies beziehe sich auf die Bewucherung eines Nichtjuden. Raba wandte gegen R. Naḥman ein: <i>Einen Fremdling sollst du bewuchern,</i> ‘bewuchern’ heißt ja wahrscheinlich, Wucher nehmen!? – Nein, Wucher zahlen. – Anders nicht!? –
יא לא סגי דלאו הכי לאפוקי אחיך דלא
11 Ein Volksgenosse ist in dieser Hinsicht ausgeschlossen. –
יב אחיך בהדיא כתב ביה ולאחיך לא תשיך לעבור עליו בעשה ולא תעשה
12 Hinsichtlich eines Volksgenossen heißt es ja ausdrücklich: <i>deinen Bruder sollst du nicht bewuchern</i>!? – Damit man dieserhalb ein Gebot und ein Verbot übertrete.
יג איתיביה לוין מהן ומלוין אותם ברבית וכן בגר תושב אמר רב חייא בריה דרב הונא לא נצרכא אלא
13 Er wandte gegen ihn ein: Man darf von ihnen leihen auf Wucher und an sie verleihen; dasselbe gilt auch von einem Beisaßproselyten!? R. Ḥija, Sohn des R. Hona, erwiderte: Nur soviel,